Die Grundpflege umfasst vier große Bereiche – Körperpflege, Ernährung und Mobilität und andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Die Grundpflege ist dabei gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einer der drei Eckpfeiler der häuslichen Krankenpflege. Hier geht es um die Grundpflege, und zwar um die Definition und die einzelnen Bereiche der Grundpflege.

Definition

Als Grundpflege wird die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen bezeichnet, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person maßgeblich beitragen. Es handelt sich hier um Maßnahmen wie

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Bei der Definition macht es keinen Unterschied, ob diese Versorgung von pflegebedürftigen Personen von einem Pflegedienst oder von Angehörigen bzw. Bekannten der zu pflegenden Person sichergestellt wird.

Es gibt Unterschiede zwischen der großen und der kleinen Grundpflege. Das heißt, der Umfang der Grundpflege richtet sich nach dem Umfang der Hilfe, die eine pflegebedürftige Person benötigt. Dies betrifft vor allem die Körperpflege. Ob eine pflegebedürftige Person zum Beispiel noch selbst in der Lage ist sich selbst anzuziehen oder zu waschen, das entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Fällt der Bereich der Körperpflege aus dem Umfang der Grundpflege heraus oder es ist nur eine Teilkörperwäsche nötig, spricht man von der kleinen Grundpflege. Im Rahmen der großen Grundpflege ist eine Ganzkörperwäsche der pflegebedürftigen Person vorgesehen.

Bereich Körperpflege

Im Rahmen der Grundpflege nimmt die Körperpflege einen sehr großen Bereich ein. Denn die Körperpflege umfasst im Rahmen der Grundpflege nicht nur die Hilfe beim Waschen von Haaren, Gesicht und dem Körper, sondern auch das Putzen der Zähne. Darüber hinaus gehört im Rahmen der Grundpflege zur Körperpflege auch die Unterstützung beim Stuhlgang und die Unterstützung beim Wasserlassen.

Waschen

Der Bereich Waschen umfasst im Rahmen der Körperpflege bei der Grundpflege sowohl das Waschen mit Wasser und Waschlappen am Waschbecken wie auch das Baden oder Duschen. Es kommt hier auf die Verfassung der pflegebedürftigen Person an.

Ganzkörperpflege

Zur Ganzkörperpflege gehört auch die Zahnpflege, wie auch das Rasieren und das Kämmen.

Bei der Teilkörperpflege wird nur das Waschen der pflegebedürftigen Person an bestimmten Körperregionen vorgenommen.

  • Evtl. Reinigung der Pflegehilfsmittel wie Katheder, Kathederbeutel, Urinbeutel etc.
  • Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung

Entleerung von Darm und Blase

Ein sehr wichtiger Teil der Körperpflege nimmt die Hilfe bei der Entleerung von Blase und Darm ein. Hierzu gehören auch Hygienemaßnahmen im Intimbereich sowie die Reinigung der Pflegehilfsmittel mit Katheder und Urinbeutel. Des Weiteren gehört zu Körperpflege auch das Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung.

Bereich Ernährung

Wird in der Grundpflege von Ernährung gesprochen, dann ist damit nicht die Nahrungsbeschaffung oder die Essenszubereitung gemeint. Diese Dinge fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung, wie auch der Hausputz.

Gemeint ist im Rahmen der Ernährung bei der Grundpflege, der Vorgang des Essens bzw. die Nahrungsaufnahme. Damit gemeint, dass wenn eine pflegebedürftige Person nicht mehr selbst die Nahrung aufnehmen kann, dass die Nahrung dann geholfen wird dem Körper zuzuführen. Dies kann durch Füttern geschehen oder durch eine Sonde, wie eine PEG Magensonde, vor allem die Pflege der Sonde. Der Bereich Ernährung umfasst in der Grundpflege auch die mundgerechte Zubereitung der Nahrung sowie die Entfernung von Bestandteilen der Nahrung, wie Knochen. Darüber hinaus gehört zum Bereich auch das Anreichen des Essens.

Bereich Mobilität

Der Bereich Mobilität in der Grundpflege kann sehr missverständlich sein. Es handelt sich hier nicht um das Hinbringen einer pflegebedürftigen Person zum Einkaufen. Dies gehört in den Bereich hauswirtschaftliche Versorgung. Das Verbringen der pflegebedürftigen Person zum Arzt oder zur Dialyse gehört allerdings sehr wohl zum Bereich Mobilität im Sinne der Grundpflege. Es handelt sich beim Bereich Mobilität darüber hinaus darum, dass die pflegebedürftige Person an- und ausgezogen wird. Auch das Aufstehen aus dem Bett und das zu Bett gehen, gehört zur Mobilität in Sinne der Grundpflege, wie auch das freie Bewegen in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person.

Ablauf

Der eigentliche Ablauf der Grundpflege ist abhängig von der Uhrzeit und vom möglichen Ablauf, die die Pflegeperson für sinnvoll hält. Zudem ist der Ablauf der Grundpflege davon abhängig welche Tätigkeiten anfallen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Wurde ein Arzttermin zur Essenzeit vereinbart, ist es natürlich nicht möglich der pflegebedürftigen Person den normalen Ablauf zu gewähren, da ein Verschieben des Termins nicht möglich ist.

Ablauf Bereich Körperpflege

Zunächst legen Sie die Utensilien parat, die für die Körperpflege benötigt werden. Hier das Beispiel des Badens:

  • Prüfen der Wassertemperatur mit der Hand der pflegebedürftigen Person
  • ein Handtuch unter den Kopf der pflegebedürftigen Person legen
  • Gesicht ohne Seifen etc. waschen,
  • Gesicht abtrocknen
  • Oberkörper der pflegebedürftigen Person entkleiden
  • Oberkörper waschen und danach die Arme
  • Brust und Bauch waschen
  • Beine und Füße waschen
  • Körper abtrocknen
  • Körper eincremen und Deodorant nutzen
  • Ankleiden mit frischer Kleidung

Besondere Aufmerksamkeit ist der Intimpflege zu widmen.
Bei Mann und Frau unterscheiden sich die Abläufe etwas.

Ablauf Bereich Ernährung

Alle Utensilien bereitlegen, die für die Verabreichung der Nahrung benötigt wird, wie Teller, Besteck.

  • Danach erfolgt
  • die mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Entfernung von Bestandteilen von der Nahrung, wie Knochen oder Knorpel
  • Anreichen des Essens mit Nahrungsergänzungsmitteln
  • Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung – aber nur wenn nötig
  • Alternativ: Pflege der Sonde, wenn die Ernährung der pflegebedürftigen Person über eine Sonde erfolgt.

Ablauf Bereich Mobilität

Für den Gang zum Arzt mit der pflegebedürftigen Person kann folgender Ablauf vorgesehen sein:

  • der pflegebedürftigen Person in die Jacke helfen
  • Rollator oder Krücken oder Rollstuhl parat stellen
  • die pflegebedürfte Person in den Fahrstuhl schieben oder ihr dorthinein helfen
  • der pflegebedürftigen Person ins Auto helfen
  • die pflegebedürftige Person in die Praxis begleitet und auch ins Ärztezimmer oder hin zur Liege an die Dialyse.