Wer einen Angehörigen selbst pflegen möchte, der ist mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Will man die Aufgabe selbst übernehmen oder ist die Hilfeleistung einer ambulanten Pflegekraft gefragt. Ist es sinnvoll, den eigenen Job aufzugeben oder kann die Inanspruchnahme von unterschiedlichen Angeboten, eine nützliche Hilfestellung sein? Wieviel kostet die Pflege von zu Hause aus und welche Bezuschussungsmöglichkeiten hat der Antragsteller? Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Kosten im jeweiligen Pflegegrad übernommen werden und wie die Beurteilung der Pflegeeinstufung vorgenommen wird.

Wie hoch sind die Kosten für die Altenpflege eines Angehörigen?

Wenn Sie Ihren Angehörigen von zu Hause aus pflegen wollen, dann können unterschiedliche Kostenfaktoren auf Sie zukommen. Maßgeblich kommt es darauf an, in welcher körperlichen und psychischen Verfassung sich der Pflegebedürftige befindet und wie mobil der Patient ist. Es kommt darauf an, welche kognitiven Fähigkeiten vorhanden sind und wieviel Unterstützung der Pflegebedürftige im Alltag benötigt.

Kosten für altersgerechten Umbau der Wohnstätte

Sind die Wohnverhältnisse beengt und nicht auf die Pflege eines Angehörigen ausgerichtet, ist ein Umbau und eine altersgerechte Umgestaltung der Wohnstätte nötig. Die Höhe der Kosten kann man nicht pauschalisieren, da unterschiedliche Wohnverhältnisse, Barrieren und Probleme bei der Wohnsituation aufeinandertreffen können.

Kosten für Pflege- und Hilfsmittel

Hierzu zählen technische Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern und zu mehr Selbstständigkeit und Mobilität verhelfen. Auch medizinische Hilfsmittel fallen in diesen Sektor. Zu den möglichen Anschaffungen zählen Notrufsysteme, Pflegebetten, aber auch Matratzenschoner, Einmalhandschuhe, Masken und Mundschutz, oder Desinfektionsmittel.

Kosten für die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs

Wer mobil und unabhängig bleiben will, der kann ein behindertengerechtes Fahrzeug kaufen und muss nicht auf den Krankentransport zurückgreifen. Die Kosten hierfür können unterschiedlich ausfallen, je nach Modell und Ausstattung können mehrere Tausend Euro auf den Angehörigen zukommen.

Wer bestimmt die Höhe der Geldleistungen für die Pflege eines Angehörigen?

Der Pflegefall tritt häufig plötzlich ein und trifft die Angehörigen unerwartet. Wer Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen will, der muss sich bei seiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Der medizinische Dienst begutachtet den Pflegebedürftigen und bewertet dessen Gesundheitszustand anhand einer Tabelle mit Punktevergabe. Die Einteilung in die Pflegegrade hängt von der Mobilität und Leistungsfähigkeit eines jeden Einzelnen ab. Je nachdem, welche Tätigkeiten der Pflegebedürftige selbst ausführen kann, wird die Höhe des Pflegegrades bestimmt.

Gibt es Möglichkeiten der Bezuschussung?

Je nach Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen zur Versorgung unterschiedliche Bezuschussungen zu. Bevor die Einteilung in die Pflegegrade erfolgt, wird ein Gutachten durch den medizinischen Dienst durchgeführt. Die Patienten werden in Pflegegrade eingestuft. Je nach Pflegegrad, werden Kostenanteile in bestimmter Höhe übernommen. Hier eine kleine Übersicht der einzelnen Pflegegrade und der möglichen Bezuschussung:

Zuschuss für den Pflegegrad 1

Wurde der Patient in den Pflegegrad 1 eingestuft, reichen die Zuschüsse nicht aus, um die laufenden Kosten vollständig zu decken. Lediglich 125 Euro zahlt die Pflegekasse für den Entlastungsbeitrag. Zudem kann ein Antrag für Umbaumaßnahmen der Wohnung gestellt werden, wodurch eine Übernahme von 4000 Euro möglich ist. Für Pflege- und Hilfsmittel erhält der Patient 40 Euro monatlich.

Bezuschussung für den Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 beschreibt den Zustand des Patienten als erheblich beeinträchtigt und stellt ihm entsprechende Leistungen in Aussicht. Personen, die in diesen Pflegegrad eingestuft werden, erhalten Pflegegeld für die häusliche Unterbringung. Auch Positionen des alltäglichen Lebens werden hierbei berücksichtigt. Die fortlaufende Mobilität und die Möglichkeit soziale Kontakte halten zu können, stehen ebenso im Fokus. Der Patient erhält ein Pflegegeld von 360 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen im Wert von 689 Euro im Monat. Die beiden Leistungsquellen können miteinander kombiniert werden. Der Patient erhält die Geldleistung dann nicht mehr in voller Höhe, sondern diese wird anteilsmäßig berechnet. Hinzu kommt der Entlastungsbeitrag von 125 Euro. Dieser ist gedacht, um sich beispielsweise eine Haushaltshilfe finanzieren zu können, Sparziergänge zu organisieren und Unternehmungen mit dem Pflegebedürftigen zu unternehmen.

Zuschüsse für den Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 verspricht dem Angehörigen ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro bei häuslicher Pflege. Kommt ein ambulanter Pflegedienst täglich zum Patienten oder wird eine teilstationäre Unterbringung bevorzugt, betragen die Pflegesachleistungen 1298 Euro im Monat. Patienten in der Pflegestufe 3 erhalten ebenso den Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich. Zudem kommen weitere Kriterien für die Bezuschussung hinzu. Nimmt man die Kurzzeitpflege in Anspruch, stehen dem Patienten 3224 Euro für maximal 56 Tage zu. Ist der pflegende Angehörige selbst erkrankt oder möchte Urlaub nehmen, kann die Verhinderungspflege mit 1612 Euro für insgesamt 4 Wochen pro Jahr bezuschusst werden. 40 Euro erhält der Patient für Verbrauchsgegenstände wie z.B. Desinfektionsmittel, Masken und Einmalhandschuhe. 4000 Euro kann der Patient für die Umgestaltung des Wohnraumes in Anspruch nehmen. Möchten mehrere Pflegebedürftige eine Wohngruppe bilden, erhalten vier Personen der Gruppe einen Pflegezuschuss von je 2500 Euro. Zudem bekommt der Patient Hilfsmittel zugesprochen, die seine Sicherheit und Versorgung gewährleisten. Ein Hausnotrufsystem, medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel werden übernommen. Die Art und Höhe wird nach dem Hilfsmittelkatalog bestimmt.

Bezuschussung im Pflegegrad 4

Wer schwerstbeeinträchtigt ist, der wird dem Pflegegrad 4 zugewiesen. Wer einen Angehörigen mit dem Pflegegrad 4 zuhause pflegt, der erhält 728 Euro monatlich. Für Pflegesachleistungen werden dem Patienten 1612 Euro zugewiesen, jedoch nur wenn sich ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig um den Pflegebedürftigen kümmert. Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro steht dem Patienten im Pflegegrad ebenfalls zu. Wer in den Pflegegrad 4 eingestuft ist, der hat Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 1612 Euro erhält der Patient für insgesamt 28 Tage pro Kalenderjahr, wenn er die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nimmt. Für Hilfsmittel, die dem Verbrauch dienen, erhält der Patient 40 Euro im Monat. Für 4000 Euro können Sie die Wohnung entsprechend umgestalten. Für die Gründung einer Wohngruppe erhalten Sie und drei weitere Mitglieder bis zu 2500 Euro als Anschubfinanzierung. Möchten Sie sich eine Haushaltshilfe zulegen, können Sie 214 Euro im Monat geltend machen.

Zuschüsse in Pflegegrad 5

Menschen mit starken Beeinträchtigungen, die in höchstem Maße unselbstständig ihren Alltag bestreiten, werden in den Pflegegrad 5 eingestuft. Für die häusliche Pflege erhält der Patient 901 Euro monatlich. Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, der erhält Pflegesachleistungen im Wert von 1995 Euro im Monat. Der Entlastungsbeitrag von 125 Euro fällt auch im Pflegegrad 5 ins Gewicht. Die medizinischen Hilfsmittel in Höhe von 40 Euro werden auch bei Pflegegrad 5 übernommen. Der Umbau der eigenen Wohnstätte wird mit 4000 Euro bezuschusst. Wer eine Wohngruppe gründet, der kann bis zu 2500 Euro erhalten, insgesamt steht der Wohngruppe eine Förderung von maximal 10.000 Euro zu. Für die Tages- und Nachtpflege kann der Patient 1995 Euro zusätzlich erhalten. Wer die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt und im letzten Jahr keine Verhinderungspflege benötigt hat, der erhält für 8 Wochen etwa 3224 Euro. Wer die Verhinderungspflege in Anspruch nimmt und im letzten Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat, der kann für 6 Wochen pro Jahr, 2148 Euro abschöpfen.