Die Pflegebranche und der Pflegebereich hat gerade in der Pandemie seine große Bedeutung für die Gesellschaft verdeutlicht und sich als äußerst systemrelevant erwiesen.

Gleichzeitig gibt es für diese verantwortungsvolle Tätigkeit großen Personalmangel. Aber auch die Bedingungen in der Pflege sind schwierig.

Das betrifft nicht nur die emotionale und fachliche Herausforderung sondern auch die schwierigen Bedingungen in Bezug auf leistungsgerechte Bezahlung und die Arbeitszeit. Gerade die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung ist aber eine sehr gute Chance zum beruflichen Aufstieg.

Als Pflegedienstleitung hat man nicht nur mehr persönliche und fachliche Verantwortung, sondern kann auch auf neue Herausforderungen mit einer erweiterten Entscheidungsbefugnis reagieren und so auch positiv auf den Arbeitsalltag einwirken.

Die zeitliche Herausforderung ist aber natürlich groß. Und zur eigentlichen pflegerischen Tätigkeit kommt ein erhebliches Maß an Verwaltungstätigkeit, Dokumentation und vor allem auch Personalführung und Personaleinteilung.

Aufgabenstellung und Definition

Die Pflegedienstleitung übernimmt in einem Krankenhaus oder einer Reha- und Pflegeeinrichtung die Organisation und Koordination der Personalangelegenheiten und der administrativen und dokumentarischen Aufgaben der Pflege.

Dabei ist die Pflegedienstleitung der direkte Ansprechpartner für die jeweilige Geschäftsführung der Klinik oder Pflegeheimleitung. Sollte die Station mit Pflegeaufgaben einer Station oder Abteilung untergeordnet sein, ist die Pflegedienstleitung auch hier das anzusprechende Bindeglied.

Formale Ausbildung

Es besteht zunächst kein Ausbildungsgang oder eine gesetzlich normierte Berufsausbildung zur Pflegedienstleitung ohne eine pflegerische Grundausbildung und eine gewisse Anzahl an Berufserfahrung.

Die Zugangsvoraussetzung ist also die reguläre Ausbildung in einem entsprechenden Gesundheitsberuf wie Altenpflegekraft oder Krankenpfleger. Diese Ausbildungen sind teilweise bereits dual akademisch möglich, sodass man die Krankenpflegeausbildung mit einem Bachelor oder Master in Gesundheitsökonomie oder Pflege verbinden kann.

Mit einer solchen formalen akademischen Ausbildung mit praktischen Bezügen und Erfahrungen empfiehlt man sich natürlich für die Position als Pflegedienstleitung.

Es versteht sich von selbst, dass Absolventen einer dualen Ausbildung mit einem akademischen Abschluss neben dem Berufsabschluss in der Kranken- oder Altenpflege auch mehr Verantwortung und herausfordernde Leitungs-Aufgaben übernehmen möchten.

Aber eine solche akademische Weiterbildung ist jedenfalls keine formale Voraussetzung, um eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder eine Position als Pflegedienstleitung anzustreben.

Alternative zum akademischen Zugang

Neben Absolventen des akademischen Ausbildungsweges können auch Fachkräfte aus dem Bereich Altenpflege und Krankenpflege mit entsprechender Berufserfahrung in dem Beruf die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung anstreben.

Die Weiterbildung selbst ist zwar nicht mit Ziel eines geschützten Berufs Pflegedienstleitung geregelt, aber die Rahmenbedingung, die ein Pflegedienstleiter mitbringen und erfüllen muss, sind in § 71 III SGB XI definiert.

Daraus ergibt sich auch der Inhalt und die Lernvermittlung in der Weiterbildung. Neben den pflegerischen Kenntnissen aus den Zugangsberufen kommen für die Aufgaben Erfüllung als Pflegedienstleitung noch Module in BWL, Management und Recht hinzu. Auch Fragen der Personalführung sind wichtiger Teil, der Ausbildung bzw. Weiterbildung.

Dauer der Weiterbildung

Für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung sind unterschiedliche Wege und somit auch eine unterschiedliche Dauer möglich.

Es gibt die Möglichkeit, die Weiterbildung berufsbegleitend neben der Berufstätigkeit in der Pflege zu machen. Oder aber man belegt Vollzeitkurse.

Die Dauer bemisst sich daher von 9 Monaten bis zu drei Jahren. In der Tätigkeitsbeschreibung für die Anforderungen an die Pflegedienstleitung wird eine Dauer der Weiterbildung von mindestens 460 Stunden vorgeschrieben.

Diese kann natürlich neben dem Beruf abends oder in Vollzeit erfolgen. Manche Anbieter setzen aber auch 1100 Stunden Theorie sowie 400 praktische Arbeitsstunden voraus, Die einschlägigen DKG-Richtlinien fordern sogar 2000 Stunden Theorie. Auf jeden Fall ist eine Berufserfahrung erforderlich.

Neben dem erfolgreichen Abschluss als Krankenpfleger, Altenpfleger oder in der Kinderpflege ist es erforderlich, dass der Bewerber mindestens 2 Jahre innerhalb von 8 Jahren vor Beginn der Weiterbildung in diesem Berufsfeld tätig war.

Der Verdienst ist natürlich für die Position der Pflegedienstleitung der höheren Verantwortung und der höheren Führungsaufgabe angemessen und liegt erheblich über dem einer normalen Pflegekraft.